Honorar / Kosten


Je nach Aufgabenstellung liegen die Stundenansätze zwischen CHF 50.-- und CHF 150.--. Bei gleichzeitigem Einsatz von ALWE Consulting für unterschiedliche Aufgabenstellungen wird der Stundensatz pro Aufgabenstellung vereinbart. Die zur Anwendung kommenden Stundenansätze werden im entsprechenden Dienstleistungsvertrag festgelegt (siehe AGB).

Die Leistungen von ALWE Consulting werden am Domizil des Auftraggebers und/oder am Domizil von ALWE Consulting erbracht.

Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung nach effektivem Stundenaufwand (Arbeitsaufwand, Reisezeit) jeweils auf das kalendarische Monatsende. Grundlage sind die entsprechenden Stunden-/ Spesen-Rapporte, welche vom Auftraggeber unterschrieben worden sind.

Übliche Mengen Verbrauchsmaterial sind im Preis inbegriffen. Bei überdurchschnittlichen Anforderungen entstehen Zusatzkosten.

Porto und Telefonspesen werden nach effektiven Auslagen berechnet.

Für allfällig notwendige Reisezeiten gilt der gleiche Stundenansatz wie für Leistungen, welche am Domizil des Auftraggebers oder am Domizil von ALWE Consulting erbracht werden und werden zusätzlich zum Arbeitsaufwand verrechnet.

Für Reisespesen gilt bei notwendigen Fahrten mit dem Auto ein Ansatz von CHF 0.90 pro gefahrenem Kilometer. Nach zeitlicher und örtlicher Möglichkeit werden öffentliche Verkehrsmittel benützt (bei Bahnfahrten wird der Tarif eines Billets 1. Klasse verrechnet), sofern dies günstiger ist, als eine Fahrt mit dem Auto (Reisedauer/Kilometer-Kosten).

Allfällig notwendige Taxikosten werden nach Auslage verrechnet.

Bei erforderlicher Auswärtsverpflegung (Einsatz über 4 Stunden = 1 Mahlzeit, bezw. über 8 Stunden = 2 Mahlzeiten) wird eine Pauschale von CHF 35.-- pro Mahlzeit verrechnet.